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Macht Recht Geschlecht?

Dozent: 
Dr.in Christine Baur, Gleichbehandlunsanwaltschaft für Frauen und Männer in der Arbeitswelt 
Inhalt: 
Gender Law als Teil der allgemeinen Gender Studies geht davon aus, dass das Geschlecht ein die Gesellschaft und somit auch das Recht strukturierendes Merkmal ist.
Formell sind Frauen und Männer rechtlich weitgehend gleichgestellt.
Was kann das Recht nun dazu beitragen materielle Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern herzustellen?
Rechtliche Normen sind weder abstrakt noch geschlechtsneutral. Betrachtet frau das Recht aus dem Blickwinkel des sogenannten "weiblichen Lebenszusammenhanges" werden indirekte Benachteiligungen sichtbar.
Wichtig ist auch zu hinterfragen, ob und wie das Recht an der Konstruktion von Geschlecht beteiligt ist? Es geht um den Anteil des Rechts an der Konstruktion von Geschlecht und Zweigeschlechtlichkeit, in der Annahme, dass die gesellschaftliche Ungleichheit der Geschlechter damit etwas zu tun hat. 
 
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen! 
Zeit/Ort: 
Montag, 02.07.2007, 14 Uhr c.t.
Seminarraum des IIG, Friedrichstraße 50, 2. OG rechts